Tipps für den Schadenfall:
Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, sind einige grundsätzliche Regeln zu beachten, damit Sie schnell den vereinbarten Schadenersatz
erhalten.
Der Versicherer sollte unverzüglich über einen Schaden informiert werden. Dafür gibt es sogar Fristen: Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss die Anzeige des Versicherungsfalles unverzüglich
(ohne schuldhafte Verzögerung) erfolgen (§ 30 VVG). Angaben über die Frist für die Schadenmeldung finden Sie auch in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Nach der Meldung des Versicherungsfalles ist der
Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen sowie für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen.
Sollten Sie schon Kunde bei uns sein, können Sie hier ein Schadenformular bei uns anfordern.
Noch schneller geht es, wenn Sie den Schaden bei der Versicherungsgesellschaft telefonisch unter der im Vertrag angegebenen Hotline melden.
Natürlich sind wir auch telefonisch unter den angegebenen Rufnummern für Sie da und per E-Mail zu erreichen.
Gerne können Sie auch um einen telefonischen Rückruf bitten. Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail mit kurzer Schilderung Ihres Anliegens, der Telefonnummer und zu welchen Zeiten wir Sie am besten erreichen können.
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